§ 242 St
Übersicht: Add a header to begin generating the table of contents Der Diebstahl gemäß § 242 StGB zählt zu den zentralen Vermögensdelikten des deutschen Strafrechts. Die Norm schützt das Eigentum vor rechtswidrigen Zugriffen durch Dritte. Ein Diebstahl liegt vor, wenn eine fremde, bewegliche Sache einem anderen entzogen und sich oder einem Dritten rechtswidrig zugeeignet wird. […]